Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Die bestmögliche Pflege und Entlastung für Betroffene und Angehörige sicherstellen!
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlich verankertes Angebot für Menschen, die pflegebedürftig sind oder von einer Pflegebedürftigkeit bedroht sind, sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Ziel dieser Beratung ist es, Betroffenen zu helfen, passende Pflegeleistungen zu finden und ihre Versorgung zu organisieren.
Dazu gehören:
Klärung des individuellen Hilfebedarfs:
Information über Pflegeleistungen:
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans:
Unterstützung bei der Antragstellung:
Vermittlung von Dienstleistern:
Beratung zur Wohnraumanpassung:
Entlastungsangebote für Angehörige:
Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese Fachkräfte verfügen über eine spezielle Ausbildung und Fachkenntnisse im Pflege- und Sozialversicherungsrecht.
Analyse der Pflegesituation: Der Pflegeberater führt eine gründliche Bestandsaufnahme der aktuellen Situation durch.
Beratungsgespräch: Gemeinsam werden die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten besprochen.
Erstellung des individuellen Versorgungsplans: Ein schriftlicher Versorgungsplan wird erstellt und den Beteiligten ausgehändigt.
Umsetzung und Anpassung: Der Plan wird umgesetzt und kann bei Bedarf angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation verändert.
Der Versorgungsplan ist ein zentrales Element der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Er bietet pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine klare, individuelle und ganzheitliche Unterstützung bei der Organisation der Pflege und trägt dazu bei, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI trägt entscheidend dazu bei, Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen und alle zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen.