Basisqualifikation zur Betreuungskraft und Alltagsbegleiter/in nach AnFöVO in Köln 

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a Abs.3 SGB XI

Der Schulungskurs der Basisqualifizierung zur Alltagsbegleitung umfasst 40 Unterrichtseinheiten und findet in drei Blöcken statt.

Termine 2024:

Block 1: Sa./So., 13./14. Januar 2024 

Block 2: Sa./So., 27./28. Januar 2024

Block 3: Sa., 03. Februar 2024

Zeit: 09.00 – 15.45 Uhr (8UE), inkl. Pausenzeiten 

Ort: Köln / ZIEAS GmbH

Kosten: 390.- € pro Person

 

Unsere Dozenten:

Patricia Günzing (Geschäftsführung / Pflegedienstleitung / Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung)

Jörg Lämmle (Organisation / Geschäftsführung)

Pia Gilles (Bachelor of Arts / Gesundheitspsychologie und Medizinpädagogik)

 

 

Basisqualifikation zum Alltagsbegleiter in Köln

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a Abs.3 SGB XI

Die Basisqualifizierung in Köln zum Alltagsbegleiter ist in der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungs- Verordnung – AnFöVO)“– gültig nach Genehmigung durch den Landtag ab 01.01.2017 festgeschrieben.

Unser Schulungskurs in Köln zur Basisqualifizierung zum Alltagsbegleiter umfasst 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Schulungsschwerpunkte:

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder und Umgang mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe sowie Basiswissen zu den UN- Behindertenrechtskonventionen
  • Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen
  • Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen an die Kommunikation mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe
  • Rahmenbedingungen
  • Auf das Handlungsfeld abgestimmte wesentliche inhaltliche Grundsätze der Betreuungsangebote, beispielsweise der Haushaltsführung und Hauswirtschaft.
  • Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Selbstmanagement und Reflexionskompetenz
  • Möglichkeiten der Konfliktlösung
  • Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag

Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme

Bei der Anmeldung zu und Teilnahme an Schulungskursen und Veranstaltungen gelten die in der Folge genannten Hinweise und Bedingungen.

Anmeldung

Wie melde ich mich zur Basisqualifizierung zur Alltagsbegleitung an?

Eine vorherige verbindliche Anmeldung zu den Schulungskursen und Veranstaltungen ist in jedem Fall erforderlich. Diese ist online über unsere Internetseite möglich. Ferner können Sie sich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail anmelden. Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen ist grundsätzlich verbindlich und verpflichtet auch bei Nicht-Teilnahme zur Entrichtung der Kursgebühr. Melden Sie mehrere Personen zum Kurs an, übernehmen Sie grundsätzlich die Gebührenpflicht für alle von Ihnen angemeldeten Personen.

Wie erfahre ich, ob alles richtig gelaufen ist?

Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Über Ausfälle oder Terminverschiebungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Wann findet ein Kurs statt oder nicht statt?

Die Mindestteilnehmerzahl für Lehrveranstaltungen und Kurse beträgt 10 Personen, sofern nicht im Einzelnen eine andere Teilnehmerzahl angegeben ist.

Wie hoch ist die Kursgebühr?

Die Höhe der Kursgebühr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist in der Ausschreibung der jeweiligen Kurse angegeben. 

Wie zahle ich die Kursgebühr?

Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid für jeden Kurs, zu dem Sie sich verbindlich angemeldet oder an dem Sie teilgenommen haben. Der Bescheid wird nach Beginn des Kurses an Sie versandt. Sie überweisen Ihre Kursgebühr nach Erhalt des Gebührenbescheides. Selbstverständlich erhalten Sie keinen Bescheid, wenn der Kurs im Vorfeld abgesagt werden musste oder Sie sich bis fünf Werktage vor Kursbeginn schriftlich abgemeldet haben.

Bitte überweisen Sie Ihre Kursgebühr erst nach Erhalt des Gebührenbescheides. Dieser enthält ein Kassen-/Rechnungszeichen, anhand dessen Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Sie geben das Kassen-/Rechnungszeichen einfach als Verwendungszweck bei der Überweisung mit an.

Zahlungen, die ohne das Kassenzeichen erfolgen, können nur sehr schwer oder gar nicht zugeordnet werden. Um Missverständnisse oder gar unberechtigte Mahnungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, den Gebührenbescheid abzuwarten und die Überweisung erst dann vorzunehmen.

 

Abmeldung

Was mache ich, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen ist grundsätzlich verbindlich. Wenn Sie jedoch vor Veranstaltungsbeginn feststellen, dass Sie nicht teilnehmen können oder wollen, müssen Sie sich spätestens fünf volle Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail abmelden. Nach Ablauf dieser Frist besteht auch bei Nichtteilnahme grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der vollen Teilnehmergebühr.

Aus beruflichen oder gesundheitlichen nachweisbaren Gründen ist eine Abmeldung bei weniger als fünf vollen Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung weniger als die Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung verstrichen ist, ist die Hälfte der festgesetzten Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei mehr als der Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Eine Abmeldung beim Kursleiter/-in genügt grundsätzlich nicht.

Die Teilnehmer/-innen erhalten zum Abschluss ein Zertifikat. Bei Versäumen von mehr als 10% der Unterrichtseinheiten kann dieses nicht ausgestellt werden.

Büro

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